Barrierefreiheit
MAMUZ Schloss Asparn/Zaya
Für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer*innen ist das Außengelände des MAMUZ Schloss Asparn/Zaya aufgrund seiner Beschaffenheit und den historischen Gebäudebedingungen (Türschwellen, enge Türbreiten etc.) teilweise schwer zugänglich. Eine Begleitperson wird dringend empfohlen. Die Ausstellungsräumlichkeiten im Schloss selbst sind barrierefrei gestaltet, jedes Stockwerk kann über einen Aufzug erreicht werden.
Ein Behindertenparkplatz ist ausgewiesen, auch behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.
MAMUZ Museum Mistelbach
Das MAMUZ Museum Mistelbach ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Es verfügt über einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz, behindertengerechte Toiletten und einen Aufzug, um auch die zweite Ebene der Ausstellungsräumlichkeiten zu erreichen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Inhalte dieser Seite
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Die WMB Weinviertel Museum Betriebs GmbH ist bemüht, ihre Website mit der URL www.mamuz.at sowie den Webshop unter https://shop.mamuz.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Niederösterreichischen Web-Zugänglichkeits-Verordnung zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Bei einigen Bildern und Grafiken ist der Alternativtext nicht aussagekräftig bzw. fehlt er komplett (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
- In einigen Fällen gibt es auf der Website Kontrastprobleme und unzureichende Kontrastwerte. Das hängt hauptsächlich von den verwendeten Farben des jeweiligen NÖKU-Betriebs ab (WCAG 1.4.3 Kontrast).
- Manche Inhalte bei Slidern werden bei Skalierung bis 200% im Browser seitlich abgeschnitten. Teilweise entstehen auch Überlagerungen von Textinhalten (WCAG 1.4.10 Rückfluss).
- Bewegtbilder sollten anhaltbar sein, es fehlt ein Pause-Button oder ähnliches (WCAG 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar und 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden).
- Vereinzelt ist der Tastaturfokus bei Logos und Buttons nicht klar erkennbar. In wenigen Fällen ist der Fokus nicht sichtbar bzw. können Elemente mit Tastatur nicht angesteuert werden, z.B. Checkboxes bei Formularen (WCAG 2.1.1 Tastatur und WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar).
- Manche Formulare haben keine optimale Fehlererkennung (WCAG 3.3.1 Fehlererkennung und WCAG 3.3.3 Fehlerempfehlung). Es sollte, wenn ein Pflichtfeld mit der Tastatur oder Screenreader verlassen wird, der Fehler sofort erkennbar sein und nicht erst beim Abschicken des Formulars erscheinen.
- Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel. Beim Öffnen und Schließen des Menüs wird keine Statusmeldung bei Screenreadern angesagt (WCAG 4.1.3 Statusmeldungen).
- PDF-Dokumente: Einzelne herunterladbare PDF-Dateien entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit.
An der Lösung der Probleme wird gearbeitet:
- Die Alternativtexte werden laufend ergänzt und optimiert.
- An den Kontrastproblemen wird laufend gearbeitet, um die Fehlerfälle zu minimieren.
- An der Fokusproblemen wird laufend gearbeitet, um diese weiter zu minimieren.
- Die Bewegtbilder werden bis Ende 2025 einen Pause Button erhalten.
- Die Fehlererkennung und Darstellung in den Formularen wird bis Ende 2025 optimiert.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
1. Online-Karten- und Kartendienste
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. November 2025 erstellt.
Überprüfung der Webseite
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte im August 2025 in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juli 2025. Überprüft wurden die Startseite, die Kontaktmöglichkeit, 5 weitere repräsentative Unterseiten der NÖKU-Website und die Startseiten der jeweiligen NÖKU-Betriebe. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Überprüfung des Webshops:
Die Konformität wurde durch eine Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Prüfungen sowie externen Fachprüfungen durch JetTicket Software GmbH, Spitalstraße 5, 7350 Oberpullendorf, UID ATU 64585318, LG Eisenstadt, FN 317505w. bewertet.
Letzte Überprüfung: 11.09.2025.
Nicht Teil der Prüfung waren externe Inhalte wie:
- Social Media Accounts
- Drittanbieter Plugins, wie etwas Issuu, Podigee, usw.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@mamuz.at
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
WMB Weinviertel Museum Betriebs GmbH
Waldstraße 44-46
2130 Mistelbach
02572/20719
Sollten Sie den Ticketkauf im Webshop nicht abschließen können, kontaktieren Sie bitte: office@wmb.museum
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Niederösterreich wenden.
Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land NÖ oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land NÖ oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bzw. zum Beschwerde-Formular